Wärme FAQs2024-02-07T09:25:59+01:00

FAQs rund um das Thema Wärme.

Du hast Fragen rund um die Themen Wärmestrom oder Fernwärme?
Hier bekommst du alle Fragen beantwortet.

Du möchtest deinen Stromanbieter wechseln?
Bei uns bist du herzlich willkommen.

Bietet die RhönEnergie Fulda intelligente Messsysteme (iMS) an?2023-05-11T15:47:01+02:00

IMS sollen Verbrauchern mit überdurchschnittlichem Verbrauch dabei helfen, weniger Kilowattstunden (kWh) zu verbrauchen. Sie werden deshalb von vielen Messstellenbetreibern eingebaut, wenn der Verbrauch bei über 6.000 kWh jährlich liegt. Zudem kommen sie für Kunden mit Wärmepumpe oder Photovoltaikanlagen in Frage. Ob für dich ein iMS vorgesehen ist oder nicht, kannst du für unser Versorgungsgebiet beim Messstellenbetreiber OsthessenNetz erfragen.

Welche Anschlussdaten brauche ich für den Stromtarif-Wechsel?2023-10-19T11:35:05+02:00

Du möchtest zukünftig günstig Strom bei uns als regionalem Versorger beziehen? Dann halte die Daten zu Zählernummer, Verbrauchsstelle und Zählerstand bereit. Wir machen dir den Wechsel so einfach wie möglich. Kontaktiere unsere Mitarbeiter via Telefon, Mail oder persönlich vor Ort. Wir beraten dich übrigens auch gerne rund um das Thema Photovoltaik, Stromsparen, E-Mobilität, Ökostrom uvm.

Wann muss ich dem bisherigen Stromanbieter kündigen?2023-10-19T11:27:38+02:00

Beim ordnungsgemäßen Wechsel in einen neuen Tarif bzw. hin zu einem neuen Anbieter musst du als Verbraucher normalerweise nicht beim alten Anbieter kündigen. Das übernehmen wir. Nur wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst oder es zu Überschneidungen bei der Kündigungsfrist kommt, solltest du selbst schriftlich kündigen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?2023-10-19T11:29:01+02:00

Der Wechsel innerhalb der Kündigungsfrist bei deinem alten Versorger ist ganz einfach: Geben uns deine Anmeldedaten und wir kümmern uns um die Kündigung deines alten Vertrages. Im Falle einer Erhöhung der Strompreise kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Stromanbieter wechseln, von stabilen Preisen pro kWh Strom profitieren, mit dem Bezug von Ökostrom aus erneuerbaren Energien die Energiewende unterstützen, Arbeitsplätze in der Region erhalten. Mit uns geht das alles!

Wie muss ich Strom anmelden?2023-05-11T15:34:33+02:00

Du hast bei uns einen Tarif mit passenden Strompreisen gefunden? Das freut uns! Die Anmeldung ist nun ganz einfach, egal, ob du dich für einen Ökostrom-Tarif oder einen Basistarif aus der Grundversorgung entschieden hast:

  1. Notiere deine Zählernummer, Verbrauchsstelle und den Zählerstand
  2. Kontaktiere unseren Kundenservice
  3. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Falls du noch Fragen hast oder weitere Informationen rund um die Themen Energie und Strompreise wünschst, kontaktiere gerne unseren Kundenservice.

Wonach sollte ich meinen Stromanbieter auswählen?2023-10-19T11:29:17+02:00

Beim Thema Energie und Strom bieten viele Versorger große Sparpotenziale, die du dank eines Wechsels nutzen kannst. Achte vor der Anmeldung aber nicht nur auf den kWh Strom-Preis, sondern werfe auch einen Blick auf Versorgungssicherheit und -stabilität, Investition in erneuerbare Energien und Ökostrom sowie auf die Bewertungen bisheriger Kunden. Wir von der RhönEnergie Fulda sind für unser Angebot im Bereich Strom und Gas mehrfach ausgezeichnet worden – sowohl von offizieller Stelle als auch von unseren Kunden.

Merkmale der Stromtarife

Neukundenbonus2023-10-19T11:29:35+02:00

Einige Stromanbieter locken Neukunden mit einem Bonus. Dieses Willkommensgeschenk ist meist an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft und wird oft erst nach einer bestimmten Laufzeit ausbezahlt. Wir machen es anders. Anstatt Boni nach 12 Monaten zu überweisen, bieten wir unseren Kunden von Beginn an langfristig faire Stromtarife und damit einen fest kalkulierbaren monatlichen Abschlag. Als regionaler Stromanbieter ist uns Kostentransparenz und eine ehrliche und stabile Versorger-Kunden-Beziehungen besonders wichtig.

Kündigungsfrist2023-10-19T11:29:57+02:00

Du wünschst dir von deinem Strom- und Gas-Anbieter Transparenz hinsichtlich Kündigungsfristen? Diese bekommst du bei deinem regionalen Stromanbieter RhönEnergie Fulda.

  • Die Kündigungsfrist beträgt für Privatkunden max. 1 Monat zum Laufzeitende.
  • Kündigst du nicht, verlängert sich dein Vertrag ganz einfach automatisch um jeweils einen Monat.
  • Beim Stromtarif in der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist sogar nur 2 Wochen. So kannst du jederzeit aktuelle Angebote nutzen, z. B. unsere flexiblen Basis- oder Ökostrom-Tarife.
Preisgarantie2023-05-11T16:13:57+02:00

Wir bieten verschiedene Arten von Preisgarantien: Festpreisgarantien und Energiepreisgarantien. Bei der Festpreisgarantie ist der Arbeitspreis (ct/kWh) und der Grundpreis (€/Jahr) für eine bestimmten Zeitraum garantiert. Der Stromtarif bleibt während dieser Zeit gleich. Nach Ablauf des Zeitraums ist eine Preisanpassung möglich.

Bei der Energiepreisgarantie geben wir dir als Stromanbieter eine Garantie auf bestimmte Teile des Energiepreises. Dazu gehören solche, die wir beeinflussen können: Energieeinkauf, Vertrieb und Service. Staatliche Umlagen und Abgaben sowie Netzentgelte, die nicht beeinflusst werden können, werden an dich in entsprechender Höhe weitergegeben. Das bedeutet auch, dass wegfallende Umlagen und Entgelte den Preis senken können!

Vertragslaufzeit2024-04-02T13:27:37+02:00

Die Vertragslaufzeit gibt an, wie lange du bei deinem Stromanbieter an einen bestimmten Tarif gebunden bist. Anstatt starrer Preistarife bieten wir individuelle Tarifoptionen mit maximaler Flexibilität. Das bedeutet konkret: Rechtzeitig vor Ablauf erhältst du von uns ein Folgeangebot zugesandt. Du hast bei uns die Wahl – jederzeit!

Ökostrom

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Strommix“?2023-10-19T11:30:33+02:00

Da es keine getrennten Netze für Ökostrom und konventionellen Strom gibt, kommt in dein Zuhause derzeit noch ein Strommix aus grünem und herkömmlichem Strom an. Wenn in Zukunft mehr Kunden echten Ökostrom bei zertifizierten Anbietern kaufen, wächst der Anteil nachhaltiger Energie, die dein Zuhause mit Strom und Wärme versorgt.

Was bedeutet 100 % Ökostrom?2023-11-15T13:57:22+01:00

Hinter dem Begriff 100 % Ökostrom verbirgt sich mehr als nur ein Stromtarif. Ökostrom bezieht sich genau genommen auf Energie, die aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse erzeugt wird. Im Gegensatz zu herkömmlichem Strom, der oft aus fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl oder Gas gewonnen wird, verursacht Ökostrom bei der Erzeugung keine oder nur sehr geringe Mengen an Treibhausgasemissionen. Die Nutzung von Ökostrom ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels, da sie dazu beiträgt, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren. Die RhönEnergie Gruppe übernimmt als fest verwurzeltes regionales Unternehmen Verantwortung für einen positiven Wandel und eine nachhaltige Zukunft und das mit 100 % Ökostrom.

Woher kommt der Ökostrom der RhönEnergie Fulda?2023-11-15T13:53:30+01:00

Unser Strom wird in Europa produziert. Das dokumentieren wir über Herkunftsnachweise, die wir von anerkannten Zwischenhändlern beziehen. Diese fungieren als Mittler zwischen Energieerzeugern und Energieversorgern. Bei uns beziehst du echten und fairen Ökostrom, anerkannt vom Umweltbundesamt.

Wie günstig ist Ökostrom?2023-10-19T11:31:27+02:00

Viel günstiger als noch vor einigen Jahren. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass die Stromtarife für Ökostrom derzeit noch etwas über den Preisen für Strom aus anderen Energiequellen liegen. Durch den stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien, auch regional, gehen wir allerdings davon aus, dass sich die Preise langfristig angleichen werden. Das ist zumindest unser Ziel.

Als RhönEnergie Fulda bieten wir dir schon heute kundenfreundliche Tarife für Strom mit vielfältigen Optionen, z. B. zeitlich begrenzte Preisgarantie und individuelle Laufzeiten, und das nicht nur beim Haushaltsstrom, sondern auch bei den Öko-Tarifen zum Heizen bzw. für deine Wärmepumpe.

Welche Argumente gibt es für einen Ökostrom-Wechsel?2023-10-19T11:32:43+02:00
  • Beitrag zum Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen.
  • Schaffung sicherer Energie-Infrastrukturen für mehr Unabhängigkeit von Stromimporten aus kritischen Regionen.
  • Schonung wertvoller Ressourcen durch den Verzicht auf die Nutzung fossiler Brennstoffe.
  • Beitrag zu einer günstigeren CO2-Bilanz.

Mit Ökostrom von deinem regionalen Energieversorger unterstützt du die Energiewende vor Ort.

Ist der Begriff „Ökostrom“ gesetzlich geschützt?2023-10-19T11:32:25+02:00

Noch nicht. Gute Ökostromanbieter kannst du aber an folgenden Zertifizierungen und Gütesiegeln erkennen:

  • Grüner Strom Label (GSL): Dieses prüft und zertifiziert den gesamten physischen Stromfluss – von der Produktionsstätte bis zum Abnehmer. Zudem wird ein fester Betrag pro Kilowattstunde in Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien investiert. Dieses Label wird von führenden Umweltschutzverbänden wie NABU und BUND sowie dem Bundesverband „Die Verbraucher Initiative e. V.“ und weiteren Institutionen empfohlen.
  • TÜV SÜD EE Siegel: Dieses verbrieft die nachhaltige Erzeugung des Öko-Haushalts- und Heizstroms.
  • Herkunftsnachweise: Sie dokumentieren die Herkunft des Stroms und stellen sicher, dass der Strom tatsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird und nur einmal als echter Ökostrom verkauft wird.
Was ist Ökostrom?2023-10-19T11:31:45+02:00

Ökostrom bezieht sich auf elektrische Energie, die aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse erzeugt wird.

Im Gegensatz zu herkömmlichem Strom, der oft aus fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl oder Gas gewonnen wird, verursacht Ökostrom bei der Erzeugung keine oder nur sehr geringe Mengen an Treibhausgasemissionen.

Die Nutzung von Ökostrom ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels, da sie dazu beiträgt, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren.

Grundversorgung

Rechtliche Grundlage der Grundversorgung (Strom)2023-05-17T14:12:06+02:00

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Der Tarif Grundversorgung ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler) und der Tarif Grundversorgung mit Schwachlastregelung (Doppeltarifzähler) bildet dabei jeweils den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus bieten wir Privatkunden unsere günstigen Wahltarife an. Sofern ein schriftlicher Vertrag über einen Wahltarif nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Tarif Grundversorgung) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.

Kündigungsfrist, Laufzeitverlängerung und Erstlaufzeit in der Grundversorgung2023-05-17T14:06:57+02:00
  • 2 Wochen Kündigungsfrist
Wie wird ein Grundversorgungs-Vertrag geschlossen?2023-05-17T14:11:43+02:00

Es muss nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag mit dem Grundversorger geschlossen werden. Sobald jemand bspw. in eine neue Wohnung einzieht und das Licht einschaltet, ist ein Vertrag zustande gekommen. Das nennt man „konkludentes Handeln“. Der Grundversorger muss dem Kunden im Nachgang den Vertragsschluss schriftlich bestätigen.

Wer kann die Grundversorgung in Anspruch nehmen?2023-05-17T14:11:26+02:00
  • Haushaltskunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen
  • Haushaltskunden, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und dabei einen Jahresverbrauch von max. 10.000 kWh haben
  • Die Netzebene spielt auch eine Rolle: Die Grundversorgung gilt nur für Haushalte, die an das Niederspannungsnetz (Strom) bzw. Niederdrucknetz (Gas) angeschlossen sind
Wer ist Grundversorger?2023-05-17T14:11:32+02:00

Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert, ist Grundversorger. Alle drei Jahre prüft der Netzbetreiber, ob das jeweilige Unternehmen die Voraussetzungen noch erfüllt.

Warum gibt es eine Grundversorgung?2023-05-17T14:11:37+02:00

Strom und Gas sind lebensnotwendig, daher muss jedem Haushalt diese Energie zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Grundversorger in Deutschland.

Abwendung einer Liefersperre – Strom2023-07-07T07:50:12+02:00

Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der Strom und Gas – Grundversorgungsverordnung (StromGVV bzw. GasGVV) sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Liefersperre abzuwenden, die aus der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung droht.

Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese
– vollständig ausgefüllt ist,
– vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
– die aktuelle Forderungshöhe vorher beim Forderungsmanagement unter 0661 12-354 erfragt wurde und
– die Abwendungsvereinbarung mit dem Forderungsmanagement abgestimmt wurde.

Für den Ausgleich der Forderung sind monatliche Ratenzahlungen möglich. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung findest du oben in unserem Downloadbereich zur Grundversorgung.

Ersatzversorgung (Notversorgung)

Kündigungsfrist, Laufzeitverlängerung und Erstlaufzeit in der Ersatzversorgung2023-05-17T14:07:04+02:00
  • keine Erstlaufzeit
  • keine Laufzeitverlängerung
  • keine Kündigungsfrist
Wer kann die Ersatzversorgung in Anspruch nehmen?2023-05-17T14:09:33+02:00

Die Netzebene ist entscheidend. Alle Letztverbraucher, die an das Niederspannungsnetz (Strom) bzw. Niederdrucknetz (Gas) angeschlossen sind, haben Anspruch auf die Ersatzversorgung.

Wie lange gilt die Ersatzversorgung?2023-05-17T14:09:28+02:00

Der Vertrag läuft maximal 3 Monate. Anschließend wird der Kunde in der Grundversorgung weiterbeliefert. Alternativ kann er in einen Wahltarif wechseln.

Wie wird ein Ersatzversorgungs-Vertrag geschlossen?2023-05-17T14:09:24+02:00

Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber die Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Der Grundversorger muss den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitteilen. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss notwendig.

Wer ist Ersatzversorger?2023-05-17T14:09:17+02:00

Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert, ist Grundversorger. Alle drei Jahre prüft der Netzbetreiber, ob das jeweilige Unternehmen die Voraussetzungen noch erfüllt. Der Grundversorger übernimmt auch die Ersatzversorgung.

Warum gibt es eine Ersatzversorgung?2023-05-17T14:09:10+02:00

Strom und Gas sind lebensnotwendig, daher muss jedem Haushalt diese Energie zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Grundversorger in Deutschland.

Während die Grundversorgung die dauerhafte Energieversorgung sichert, ist die Ersatzversorgung eine „Notversorgung“.

Diese greift, wenn ein Verbraucher Strom bzw. Gas nutzt und diese Energieentnahme keinem bestimmten Vertrag bzw. Anbieter zugeordnet werden kann. Das tritt bspw. ein, wenn der aktuelle Energieversorger Insolvenz anmeldet und seine Kunden nicht mehr versorgen kann. Ein weiteres Beispiel ist die Verzögerung bei einem Anbieterwechsel. Wenn der neue Anbieter noch nicht liefert aber der alte Vertrag schon beendet ist, kann der Verbraucher in die Ersatzversorgung fallen.

Rechtliche Grundlage der Ersatzversorgung (Strom)2023-12-01T12:53:45+01:00

Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrages bezieht. Entsprechend § 38 Ziffer 2 EnWG ist die Belieferung auf höchstens drei Monate begrenzt. Im Folgenden findest du die aktuellen Preise der Ersatzversorgung sowie die Preise der letzten 6 Monate.

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Kundenservice

Wir helfen dir selbstverständlich gerne auch persönlich weiter.

Energiespartipps

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