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Bleiben Sie flexibel
Alle Unterlagen per Post, kein Online-Vertrag
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Gut planbar
Fixieren Sie Ihren Strompreis langfristig
Vom Energieverbraucherportal ausgezeichnet mit dem "TOP-Lokalversorger"*-Siegel für Strom und Erdgas stehen wir ein für:
*) Die Auszeichnung gilt für das Jahr 2019 und bezieht sich auf das lokale Versorgungsgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH. Dieses Gebiet umfasst die Postleitzahlen: 36037, 36039, 36041, 36043, 36093, 36100, 36103, 36115, 36119, 36124, 36129, 36132, 36137, 36145, 36148, 36151, 36154, 36157, 36160, 36163, 36166, 36167, 36169, 36277, 36282, 36284, 36364, 36381, 36391, 36396, 36399, 63628, 97791.
Dann haben wir interessante Tarife für Sie. Jetzt Stromanbieter wechseln.
Nehmen Sie Kontakt mit unseren Experten auf. Sie können sicher sein, dass Sie und Ihre Bedürfnisse in unserem Unternehmen an oberster Stelle stehen. Unsere Energieberatung können Sie persönlich oder per E-Mail in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mit uns über Ihren aktuellen Stromverbrauch, einen möglichen Wechsel oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Stromberatung vor Ort.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und finden schnell eine Energielösung:
Telefon: 0661 12-100
E-Mail: info [at] re-fd [dot] de
Einfacher geht es nicht: Mit dem e-Hausanschluss beantragen Sie Ihre Neuanschlüsse bequem online - für alle drei Sparten Trinkwasser, Strom und Erdgas.
Unser System führt sie Schritt für Schritt durch die Beantragung - ohne lästigen Papierkram. Alle wichtigen Unterlagen werden Ihnen anschließend per Download zur Verfügung gestellt.
Auf dem Postweg:
Sollten Sie unser Geoportal nicht nutzen können, bitten wir sie, folgende Unterlagen postalisch an unseren zuständigen Netzbetreiber, die OsthehessenNetz GmbH zu senden. Sie erhalten schnell das gewünschte Netzanschlussangebot.
Wir benötigen von Ihnen:
Adresse Netzbetreiber:
OsthessenNetz GmbH
Gerbergasse 9
36037 Fulda
Netzanschluss: Ausführung und Kosten
Für Anfragen zu Planauskünften:
Das regionale Förderprogramm "Rhön Klima Plus" ist ideal für Bauherren und Hausbesitzer, die ihre Immobilie nach neuesten energetischen Standards errichten oder modernisieren wollen. Wir unterstützen Sie bei der Realisierung von Erdgaszentralheizungen oder Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken oder hochmodernen Brennstoffzellen. Dazu liefern wir Ihnen im Rahmen des Förderprogramms und in Verbindung mit einem Energieliefervertrag bis zu sechs Jahre lang einen Teil der benötigten Energie kostenlos!
Finden Sie, die für Sie ideale Förderung.
Lässt sich Ihr Bauvorhaben einem der folgenden Bereiche klar zuordnen?
Dann sichern Sie sich Ihre Förderung mit oft großzügigen Zuschüssen, einem zinsgünstigen Darlehen oder Steuervergünstigen für:
Einen Gesamtüberblick der umfassenden Förderprogramme bietet Ihnen die Förderdatenbank, die alle Maßnahmen des Bundes, der Länder sowie der EU zusammenfasst.
Gerne beraten Sie unsere Energieexperten unabhängig und auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Unter technischervertrieb [at] re-fd [dot] de oder der 0661 12-100 sind unsere Energieberater für Sie da!
Sie haben Beschwerden oder Fragen hinsichtlich Ihrer Strom- bzw. Energielieferung? Senden Sie diese bitte per Post oder per E-Mail an unseren Verbraucherservice.
Per Post: RhönEnergie Fulda GmbH, Löherstraße 52, 36037 Fulda
Per E-Mail: info [at] re-fd [dot] de
Informationen über geltende Rechte, Ihre Rechte als Kunde sowie über Streitbeilegungsverfahren stellt Ihnen der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen, Verbraucherservice
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Telefon: Mo - Fr von 09:00 - 15:00 Uhr, 030 22480-500 oder 0180 5 101000 - bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
Mail: verbraucherservice-energie [at] bnetza [dot] de
Seit dem ersten Quartal 2016 können Verbraucher über eine Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung von Verbraucherbeschwerden zu einem Online-Kaufvertrag oder -Dienstleistungsvertrag erhalten. Hierüber können Verbraucher zusätzlich Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union einsehen. Unter folgendem Link finden Sie die Online-Streitbeilegungs-Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Durch die Beantragung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. können Streitigkeiten beigelegt werden. Die Beantragung ist nur möglich, wenn die Beschwerdestelle unseres Unternehmens vorab informiert wurde und keine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten gefunden werden konnte. Die RhönEnergie Fulda GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Für eine Beantragung nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
Telefax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info [at] schlichtungsstelle-energie [dot] de
Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Der Tarif Grundversorgung ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler) und der Tarif Grundversorgung mit Schwachlastregelung (Doppeltarifzähler) bildet dabei jeweils den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus bieten wir Privatkunden unsere günstigen Wahltarife an. Sofern ein schriftlicher Vertrag über einen Wahltarif nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Tarif Grundversorgung) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.
Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrages bezieht. Entsprechend § 38 Ziffer 2 EnWG ist die Belieferung auf höchstens drei Monate begrenzt. Die Preise entsprechen den Preisen der Grundversorgung.
Die einmalige Jahresabrechnung Ihres Stromverbrauchs ist für Sie kostenlos. Für jede weitere Abrechnung berechnen wir Ihnen 15,00 Euro netto bzw. 17,85 Euro brutto. Wir können Ihnen monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich eine zusätzliche Rechnung ausstellen.