100 % Engagement
Regional Nachhaltig
Verkleinern Sie Ihren ökologischen Fußabdruck
100 % Sicherheit
Gut planbar
Fixieren Sie Ihren Strompreis langfristig
100 % Online
Einfach preiswert
Senken Sie Ihre Stromkosten
100 % Service
Jederzeit kündbar
Bleiben Sie flexibel
100 % Engagement
Regional Nachhaltig
Verkleinern Sie Ihren ökologischen Fußabdruck
100 % Sicherheit
Gut planbar
Fixieren Sie Ihren Energiepreis langfristig
100 % Online
Einfach preiswert
Senken Sie Ihre Energiekosten
100 % Service
Jederzeit kündbar
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100 % Einfachheit
Entspanntes Heizen mit Strom
Profitieren Sie von niedrigen Heizstrompreisen
Hier finden Sie umfassende Informationen und Hinweise für den energieeffizienten Einsatz von Erdgas und Erdgas-Technologien in Ihrem Gewerbe.
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post (RhönEnergie Fulda GmbH, Löherstraße 52, 36037 Fulda) telefonisch 0661 12-0 oder per E-Mail info [at] re-fd [dot] de gerichtet werden.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen, Verbraucherservice
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Telefon: Mo - Fr von 09:00 - 15:00 Uhr, 030 22480-500 oder 0180 5 101000 - bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie [at] bnetza [dot] de
Verbraucher haben die Möglichkeit, ab dem ersten Quartal 2016 über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschwerdestelle unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die RhönEnergie Fulda GmbH ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
Telefax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info [at] schlichtungsstelle-energie [dot] de
Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Strom zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Der Tarif Grundversorgung ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler) und der Tarif Grundversorgung mit Schwachlastregelung (Doppeltarifzähler) bildet dabei jeweils den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus bieten wir Privatkunden unsere günstigen Wahltarife an. Sofern ein schriftlicher Vertrag über einen Wahltarif nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Tarif Grundversorgung) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.
Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrages bezieht. Entsprechend §38 Ziffer 2 EnWG ist die Belieferung auf höchstens drei Monate begrenzt. Die Preise entsprechen den Preisen der Grundversorgung.
Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Der Tarif Grundversorgung bildet dabei den Allgemeinen Tarif im Rahmen der Grundversorgung. Darüber hinaus bieten wir Privatkunden unsere günstigen Wahltarife an. Sofern ein schriftlicher Vertrag über einen Wahltarif nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Tarif Grundversorgung) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.
Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrages bezieht. Entsprechend §38 Ziffer 2 EnWG ist die Belieferung auf höchstens drei Monate begrenzt. Die Preise entsprechen den Preisen der Grundversorgung.
Die jährliche Abrechnung ist kostenfrei. Pro zusätzlicher Rechnung entstehen Kosten in Höhe von 15,00 Euro (netto); 17,85 Euro (brutto). Es besteht die Möglichkeit einer monatlichen, vierteljährlichen und halbjährlichen Rechnungsstellung.